Hallo und herzlich Willkommen Ben,
schön, das du zu uns gefunden hast. Ich würde nach Möglichkeit auch innerhalb vom LCN bleiben und die RWMs per Binärsensor oder EnOcean-Gateway einbinden. Varianten gibt es da verschiedenste. Das was am besten funktioniert ist für dich vermutlich der RWM von Eltako in EnOcean mit dem LCN-EGR. Wenn du weitere Unterstützung zur Planung oder Hardware brauchst (auch RWMS!) dann melde dich gerne. Ich bin bei Hannover - also nicht wirklich weit weg
zu RWMs:
Ich möchte da mal kurz was für alle klarstellen. Die neue Verordnung zur Rauchwarnmelderpflicht und deren Anwendungsnorm DIN14676 ist in den jeweiligen Bauordnungen der Länder geregelt und bezieht sich auf Wohnungen. Es geht darum Menschenleben zu retten - egal ob von Mietern oder Besitzern.
Die Interpretation, Besitzer könnten in selbst genutzten Wohnungen frei entscheiden wie sie die Regelung auslegen ist meiner Meinung nach falsch.
In den meisten Bauordnungen wird auch explizit von Besitzern oder Eigentümern gesprochen, wobei Mieter nie erwähnt sind. Auch die Annahme ein Vermieter könnte dem Mieter alle Verantwortung dazu übertragen ist meiner Meinung nach Falsch. Es steht klar im Gesetz:"Der Eigentümer besitzt
in jedem Fall die Aufsichtsplicht und muss die Einhaltung der Gesetzgebung sicherstellen."
Das bedeutet auch, dass die Nachweispflicht für die Jährliche Prüfung (ja, das steht so in der Norm!) beim Besitzer verbleibt - wobei die Prüfung jemand anders machen darf.
Letzt endlich geht es nicht um Versicherungsschutz oder ähnliches, sondern um eine Mitschuld, sollte ein Mensch zu Schaden kommen. Bedeutet, wenn die RWMs nicht oder falsch verbaut sind, bzw. nicht normgerecht geprüft wurden, dann hat man sich strafbar gemacht und das evtl. sogar mit Vorsatz.
230V-Varianten:
Normentsprechend gibt es keine 230V RWMs nach DIN 14676 die nur mit 230V funktioieren, denn bei Spannungsausfall muss auch gewarnt werden. Folglich muss man, wenn man diese nutzen will, nicht nur die Klingelleitung für die günstige Vernetzung, sondern auch noch die 230V Leitung überall hinlegen und benötigt trotzdem zusätzlich die Batterie für den Betrieb - auch wenn diese dann evtl. etwas länger hält, ist die doppelte Prüfung (einmal mit 230V Betrieb und einmal im Batteriebetrieb) dich unbequem und kostet ggf. über den Dienstleister auch deutlich mehr
Sparen tut man damit also nicht wirklich.
Auch das Deaktivieren eines nach Norm vorgeschriebenen RWMs ist übrigens nicht zulässig
Sollten wir dazu einen eigenen Threat öffnen?